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   BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14   

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https://dejure.org/2015,6985
BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6985)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - III ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6985)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - III ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,6985)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 3 S 1 GG, § 1 Abs 1 EnWG, § 45 Abs 1 Nr 2 EnWG, § 45 Abs 2 S 3 EnWG, § 1 Abs 2 EEG
    Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in Thüringen: Voraussetzungen und gerichtliche Kontrolle; Anforderungen an die Feststellung der Zulässigkeit im Rahmen einer strikten Erforderlichkeitsprüfung

  • IWW

    § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EnWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 3, 4, § 7 Abs. 1 des Th... üringer Enteignungsgesetzes, § 45 Abs. 2 Satz 3 EnWG, § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 1 Nr. 1, §§ 4, 7 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Enteignungsgesetzes, § 45 Abs. 1 Nr. 1 EnWG, § 43 EnWG, § 11 EnWG, § 12 EnWG, § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EnWG, § 11a EnWG, § 45 EnWG, § 45 Abs. 1 EnWG, Art. 14 GG, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 13 BImSchG, § 35 Abs. 1 BauGB, Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, § 6 EnWG, § 1 Abs. 1 EnWG, §§ 561, 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Enteignung für den Bau einer Windkraftanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Enteignung zugunsten eines Windparkbetreibers; Anforderungen an zulässige Enteignung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Enteignung zugunsten eines Windenergievorhabens

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, §§ 1 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2, 45 Abs. 2 Satz 3 EnWG, § 1 Abs. 2 EEG, §§ 6, 13 BImSchG, §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4, 7 Abs. 1 Satz 2 EnteigG TH 1994
    Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in Thüringen

  • rewis.io

    Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in Thüringen: Voraussetzungen und gerichtliche Kontrolle; Anforderungen an die Feststellung der Zulässigkeit im Rahmen einer strikten Erforderlichkeitsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 6; BImSchG § 13; EnWG § 45 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit einer Enteignung für den Bau einer Windkraftanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Enteignung für den Betrieb einer Windkraftanlage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende Rechtmäßigkeit einer Enteignung nach dem EnWG mangels Allgemeinwohldienlichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Rechtmäßigkeit einer Enteignung nach dem EnWG mangels Allgemeinwohldienlichkeit

  • fachagentur-windenergie.de PDF (Kurzinformation)

    Enteignung von Flächen nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, Nutzungsrechte, Zuwege, Kabeltrassen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Enteignung zulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • google.com (Entscheidungsbesprechung)
  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung und Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vorhabengenehmigung und Enteignung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Enteignung für den Betrieb einer Windkraftanlage zulässig? (IBR 2015, 1081)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 204, 274
  • MDR 2015, 502
  • NVwZ 2015, 915
  • DÖV 2015, 896
  • BauR 2015, 1213
  • ZfBR 2015, 466
  • ZfBR 2015, 520
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00

    Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Deren verwaltungsgerichtliche Überprüfung schließe die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfsfeststellung mit ein (vgl. BVerwGE 116, 365, 376).

    Nach dem noch zu § 11 EnWG 1935/§ 12 EnWG 1998 ergangenen, den Bau einer 110 kV-Stromfreileitung betreffenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2002 (BVerwGE 116, 365) ist ein Leitungsvorhaben energiewirtschaftlich erforderlich, wenn es eine vorhandene Versorgungslücke schließen soll oder wenn es der Versorgungssicherheit dient.

  • VG München, 21.02.2008 - M 24 S 08.497

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Sofortvollzug; sonstiges Vorhaben zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Dabei ist zu beachten, dass es hier nicht etwa ausschließlich darum geht, die Einspeisung des von einem bestimmten (bestandskräftig genehmigten) Kraftwerk erzeugten Stroms in das allgemeine Stromnetz sicherzustellen, der Standort der Anlage also "vorgegeben" ist (vgl. zu einer solchen Konstellation VG München, Beschluss vom 21. Februar 2008 - M 24 S 08.497, juris Rn. 30 sowie BayVGH, Beschluss vom 3. März 2008 - 22 CS 08.537, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 22 CS 08.537

    Einspeisung von Strom, der in Biomasseheizkraftwerken unter Einsatz von Palmöl

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Dabei ist zu beachten, dass es hier nicht etwa ausschließlich darum geht, die Einspeisung des von einem bestimmten (bestandskräftig genehmigten) Kraftwerk erzeugten Stroms in das allgemeine Stromnetz sicherzustellen, der Standort der Anlage also "vorgegeben" ist (vgl. zu einer solchen Konstellation VG München, Beschluss vom 21. Februar 2008 - M 24 S 08.497, juris Rn. 30 sowie BayVGH, Beschluss vom 3. März 2008 - 22 CS 08.537, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Die ständige Verfügbarkeit ausreichender Energiemengen ist zudem eine entscheidende Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der gesamten Wirtschaft (vgl. BVerfGE 134, 242 Rn. 286 mwN).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Dabei ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass eine Enteignung zugunsten eines privaten Dritten nur dann erfolgen darf, wenn gewährleistet ist, dass der im Allgemeininteresse liegende Zweck der Maßnahme erreicht und dauerhaft gesichert wird (vgl. BVerfGE 74, 264, 285 ff).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Zwar kann die Beteiligte zu 1 als juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht den Grundrechtsschutz aus Art. 14 GG beanspruchen (BVerfGE 98, 17, 47).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG kommt nur in Betracht, wenn sie zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe (hier: Versorgungszweck) unumgänglich erforderlich ist (BVerfGE 38, 175, 180).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2389/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    b) Eine Enteignung dient nur dann dem Wohl der Allgemeinheit und ist auch nur dann gesetzmäßig, wenn das Vorhaben, das verwirklicht werden soll, mit dem geltenden Recht vereinbar ist (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 775 Rn. 10; BVerwGE 77, 86, 91).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    Diese ist dabei jedoch in der Weise beschränkt, als die Entscheidung darüber, ob eine Maßnahme mehr schadet als nutzt oder ob das Vorhaben in geeigneter Weise auch anders verwirklicht werden könnte, wertende Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen voraussetzt, die vom Gericht nicht durch eigene zu ersetzen, sondern als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (vgl. BVerwGE 72, 365, 367).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14
    b) Eine Enteignung dient nur dann dem Wohl der Allgemeinheit und ist auch nur dann gesetzmäßig, wenn das Vorhaben, das verwirklicht werden soll, mit dem geltenden Recht vereinbar ist (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 775 Rn. 10; BVerwGE 77, 86, 91).
  • VGH Bayern, 13.02.2003 - 22 A 97.40029

    Klagen gegen Hochspannungsleitung Bayreuth-Stechendorf abgewiesen

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Zudem nimmt sie umfangreich zu dem Vorbringen der Beigeladenen Stellung und widerspricht deren Auffassung, wonach Ausführungen in einer BGH-Entscheidung zum Enteignungsrecht 12. März 2015 (III ZR 36/14, zitiert aus Juris) hier Anwendung fänden.

    Sie beruft sich auf die Rechtsprechung des BGH vom 2. März 2015 (III ZR 36/14) zu einer rechtswidrigen Enteignung einer gemeindlichen Fläche nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG zugunsten eines privaten Windkraftbetreibers, die über den entschiedenen Fall hinaus auch auf die Frage der Baulasten Anwendung finde.

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